Sprachrisiken im Arbeitsrecht gibt es viele - gerade in einem mehrsprachigen Land wie der Schweiz. Unternehmen sollten sich daher bewusst machen, wo solche Risiken entstehen können. Nur so kann eine adäquate Vorsorge stattfinden, mithilfe derer sich Firmen absichern können. Wir haben Ihnen einige Punkte zusammengestellt, auf die Unternehmen in der Schweiz achten sollten.
Inhaltsverzeichnis:
» Bei mangelnder Instruktion droht Unternehmen Haftung
» Informations- und Konsultationspflichten für Unternehmen
» Arbeitszeugnisse in der Schweiz: Die Sache mit der Sprache
» Personalreglemente verständlich machen
» Mehr Motivation durch mehrsprachige Kommunikation
» Zuverlässige Unterstützung durch Übersetzungsprofis
Unternehmen haben die Verantwortung, das Leben, die Gesundheit und die persönliche Integrität ihrer Mitarbeitenden zu schützen und dafür vorsorgende Massnahmen zu treffen. Solche Massnahmen, wie etwa ein Hinweis auf Gefahren und die Instruktion zur Vermeidung dieser, müssen eingeführt werden, wenn sie notwendig, anwendbar und angemessen erscheinen. Arbeitgebende müssen ausserdem ihre Aufsichts- und Kontrollpflichten wahrnehmen. Dazu gehört die geeignete Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen. Wenn das nicht passiert, droht eine Haftung bei Verletzungen und Arbeitsunfähigkeit. Um dieses Risiko so gering wie möglich zu halten, ist es notwendig, dass alle Instruktionen betriebsintern verstanden werden und entsprechende Dokumente in verschiedenen Sprachen zur Verfügung stehen.
Wenn im Unternehmen Fusionen, Spaltungen oder Vermögensübertragungen anstehen, müssen Arbeitgebende, egal, ob das Fusionsgesetz gilt oder nicht, ihre Mitarbeitenden vor der Beschlussfassung über die Umstrukturierung informieren und bei Gültigkeit des Fusionsgesetzes gegebenenfalls auch konsultieren. Geschieht dies nicht, können Arbeitnehmende die Eintragung der Umstrukturierung im Handelsregister gerichtlich untersagen lassen. Auch bei Massnahmen wie Massenentlassungen greift eine strenge Informations- und Konsultationspflicht für Unternehmen. Gleichzeitig sind sie auch verpflichtet, Vorschläge des Personals bezüglich der Verhinderung einer Kündigungswelle ernsthaft zu prüfen. Ansonsten können Entschädigungen aufgrund von missbräuchlicher Kündigung eingefordert werden oder die Kündigungsfrist verlängert sich. Unternehmen sollten sich daher darum bemühen, dass die Informationen ihr gesamtes Personal erreichen und auch von allen verstanden werden.
Grundsätzlich gilt in der Schweiz: Das Arbeitszeugnis soll in der Sprache verfasst werden, die am Arbeitsort üblich ist. Abweichungen sind möglich, wenn:
Immer wieder führen unterschiedliche Ansichten zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden bezüglich Inhalt und Wortlaut von Arbeitszeugnissen zu Gerichtsprozessen. Die Verfahrensführung erfolgt hierbei jeweils in der Amtssprache des zuständigen Gerichts. Entspricht die Sprache eines Arbeitszeugnisses in einem solchen Fall nicht der Amtssprache, so müssen alle Eingaben und Urkunden in diese übersetzt werden. Da gerichtliche Abänderungen von Arbeitszeugnissen in der Amtssprache formuliert werden, müssen diese je nach Sprache des auszustellenden Arbeitszeugnisses erneut übersetzt werden. Zur Vermeidung von Übersetzungsstreitigkeiten lohnt es sich für Unternehmen, gute Übersetzungen vorweisen zu können.
Personalreglemente sind oft ein integrierter Bestandteil des Arbeitsvertrages und beziehen sich beispielsweise auf Rente, Arbeitszeitvereinbarungen oder Absenzen. Wollen Unternehmen diese Regeln durchsetzen, müssen sie auch dafür sorgen, dass sie allen verständlich zur Verfügung stehen. Durch mehrsprachige Ausgaben können Missverständnisse vermieden werden.
Eine gute Kommunikation im Unternehmen ist nicht nur für das funktionelle Arbeiten wichtig, sondern auch für das «Drumherum». Nur durch eine gute Verständigung unter den Mitarbeitenden können alle mit einbezogen werden. Das verlangt gegebenenfalls auch Übersetzungen, beispielsweise bei der Veröffentlichung von betrieblichen Neuigkeiten. Wenn Inhalte in der eigenen Muttersprache angeboten werden, stellen Unternehmen zum einen sicher, dass die Nachricht richtig transportiert wird, zum anderen fühlen sich die Angestellten dadurch mehr wertgeschätzt. So können interne Arbeitsabläufe besser und für alle verständlich gestaltet werden. Auch bei Bewerbungsverfahren kann eine mehrsprachige Kommunikation hilfreich sein. Wegen des Fachkräftemangels wird so der Pool an potenziellen Bewerbenden vergrössert und das Unternehmen hat bessere Chancen, die offenen Stellen zu besetzen.
Um eine gute Qualität der Übersetzungen sicherzustellen, können sich Unternehmen Unterstützung durch Übersetzungsexperten und -expertinnen holen. Häufig kommt es bei Übersetzungen auf feine Nuancen an, die formuliert und korrekt ausgedrückt werden müssen. Das ist im Arbeitsalltag häufig schwierig und zeitaufwendig, gerade wenn die benötigte Sprache nicht die eigene Muttersprache ist. Auch bei Anweisungen und Dokumenten, die Regelungen oder wichtige Sicherheitshinweise enthalten, sollte wirklich jedes Wort stimmen. Nur so können effektiv Unfälle vermieden und eine ausreichende Absicherung des Unternehmens gewährleistet werden.
Gerade in mehrsprachigen Ländern ist es für Unternehmen wichtig, Mehrsprachigkeit von Anfang an mitzudenken. Egal, ob rechtliche Konsequenzen das Unternehmen teuer zu stehen kommen können oder bestimmte Faktoren die Mitarbeiterzufriedenheit und eine gute Kommunikation innerhalb des Unternehmens beeinflussen – bei Übersetzungen sollten Unternehmen eine angemessene Qualität bieten. Dafür kann es hilfreich sein, auf die Unterstützung durch Übersetzungsexperten und -expertinnen zu setzen.